Das mit dem zum 1. Januar in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG) verlangt von Telekommunikationsanbietern, umfassende Verbindungsdaten ihrer Kunden 6 Monate lang zu speichern.
Unser Host UD Media wird im Jahr 2008 keine Verbindungsdaten auf Vorrat speichern. Dabei wird von einer Übergangsregel im geänderten Telekommunikationsgesetz Gebrauch gemacht, die Hosting- und E-Mail-Anbietern die Vorratsdatenspeicherung erst ab 1.1.2009 verbindlich vorschreibt.
Wir halten die neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für einen unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in Ihre Privatsphäre. Zudem liegt beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde vor, die möglicherweise noch zu Änderungen führen wird. Wir möchten Ihre Privatsphäre schützen und werden deshalb in diesem Jahr auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten.
Der neue § 113a TKG regelt im Detail, welche Daten dies sind – unter die Neuregelung fallen unter anderem sämtliche E-Mail-Verbindungsdaten. So sind Provider nicht nur verpflichtet zu speichern, wer wem wann eine E-Mail gesendet hat, sondern sogar noch, wann und mit welcher IP-Adresse der Empfänger sein Postfach abgerufen und die E-Mail erhalten hat. Anders als Telefonie-Provider müssen Anbieter von Hosting- und E-Mail-Diensten die Speicherpflicht erst ab dem 1.1.2009 erfüllen.
Wer im Internet anonym bleiben will, kann das auch nach der Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung tun. Ihren Zweck, nämlich eine Eindämmung von Terrorismus und Kriminalität, kann diese Regelung daher gar nicht erfüllen. Übrig bleibt der erhebliche Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem werden hier spezielle Schutzgesetze für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten unterlaufen. Auch politische und unternehmerische Aktivitäten dürften unter dem Verlust der Vertraulichkeit leiden. (Quelle: UD Media) Text: Georg Gerhardt