Der DLV schießt mit der geplanten Einführung des Finisher-Euros als Pflichtabgabe ein Eigentor! Ein Statement von Herbert Stromeyer

Dass der weitaus überwiegende Teil der Laufveranstaltungen nicht bzw. nicht mehr beim Leichtathletikverband angemeldet wird, liegt m.E. nicht vorrangig an den bisher schon erhobenen noch relativ geringen Abgaben, sondern einfach daran, dass die Laufausrichter der Auffassung sind, dass sie auch bei Anmeldung der Veranstaltung nicht vom Verband profitieren.

Mit dem hier publizierten Statement von Herbert Stromeyer – das wir aus einem Brief an Laufkollegen zitieren dürfen – ist fast ein Grundsatzvortrag geworden -, der lang ist, aber alles das wiedergibt, was in der deutschen Laufszene heftig diskutiert wird.

 

Marathonwochenende 2009 - Kinderläufe

 

Herbert Stromeyer bezieht seine langen Erfahrungen auch noch aus der Zeit des DTSB der DDR, aber beim DLV war es damals und jetzt auch nicht anders. Beim DLV hat es sich genauso in den vergangenen Jahrzehnten abgespielt. Otto Hosse selig hat jahrzehntelang über das Unverständnis des DLV geklagt und gelitten. Erst im allerletzten Augenblick sprang der DLV auf das schon lange galoppierende Pferd der bundesdeutschen Laufveranstalter auf.

Besser als Herbert Stromeyer kann man es nicht formulieren, er gibt genau die Stimmung wider, die zur Zeit bundesweit in der Laufszene herrscht.

Diesen Beitrag sollten sich ganz besonders die Präsidenten und Geschäftsführer der einzelnen Landesverbände, der DLV Verbandsrat und das Präsidium des DLV genau anschauen und lesen, dann wissen sie endlich, daß es an der Basis ziemlich, wenn nicht sogar sehr stark, rumort!

Herbert Stromeyer ist für seine ausführliche, nüchterne und klare Negativ-Bilanz zum Projekt der umstrittenen Einführung der DLV-Gebühr zu danken.

Horst Milde

Die vom DLV geplante Einführung des sogenannten „Finisher-Euro“, den die Veranstalter von Volks- und Straßenläufen ab 2016 an den Leichtathletikverband entrichten sollen, wurde in einer Umfragei in unserer Abteilung „Triathlon/Laufen“ der HSG Uni Greifswald diskutiert.

Eine Zustimmung zu diesem Vorhaben des DLV habe ich von keinem der Befragten gehört,   auch meine bisherigen Umfragen unter den Mitgliedern der Laufcupkommission und unter den Laufveranstaltern in unserem Bundesland haben nichts anderes ergeben.

Dieser Finisher-Euro wird mit verschiedenen einleuchtenden Begründungen eindeutig abgelehnt.

Fakt ist, dass der DLV gravierende finanzielle Probleme hat. Die öffentlichen Fördermittel fließen immer weniger und auch für Sponsoren ist die Leichtathletik in Deutschland nicht mehr attraktiv genug. Auch die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Gebühren sind nicht ausreichend, zumal die Anzahl der Mitglieder schwindet.

Ich weiß, dass der DLV schon spart, wo er kann. Das gilt auch für unseren Landesverband. Jeder kann sich davon schon in der LVMV-Geschäftsstelle überzeugen. Wo vor wenigen Jahren noch mehrere Mitarbeiter hauptamtlich beschäftigt waren, ist jetzt nur noch der Geschäftsführer des LVMV allein tätig.

Es ergibt sich die Frage: Was soll der Leichtathletikverband tun, um seine finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen?

Es gibt einen einen Vorschlag gemacht, den auch ich für durchaus richtig halte. In Notfällen muss man natürlich von seinen Mitgliedern eine höhere finanzielle Beteiligung verlangen können, wie das in anderen Vereinen (teilweise noch viel drastischer) der Fall ist.

Und Dein Vorschlag, die jährlichen an den Verband abzuführenden Mitgliederbeiträge moderat zu erhöhen, ist angemessen. Es ist auch gerecht, da es alle Verbandsmitglieder trifft und nicht nur die Volks- und Straßenläufer, wie es die Einführung des Finisher-Euro vorsieht, zumal die finanziellen Mittel des Leichtathletikverbandes fast ausschliesslich für die Förderung der Stadionleichtathletik verwendet werden und nicht für die Laufbewegung, die sich im Wesentlichen selbständig unabhängig vom Verband organisiert und ihre Veranstaltungen mit eigenen Mitteln finanziert.

Sicher wird die Erhöhung der abzuführenden Mitgliederbeiträge immer noch nicht reichen, die Leichtahtletik wieder auf gesunde Füße zu stellen.

Aber dafür muss auch der Verband selbst mehr tun.

Der DLV hat sich in den letzten Jahren immer mehr ins Abseits stellen lassen. Natürlich lässt dann auch die Förderung nach und die Sponsoren steigen aus. Jetzt ist es sogar schon so weit, dass sich einzelne Athleten selbst um die finanzielle Absicherung des Verbandes kümmern müssen, wie z.B. Robert Harting mit seiner Sportlotterie. Das wäre doch eine Aufgabe der Sportverantwortlichen gewesen.

Die Leichtathletik ist die Grundsportart, und mit diesem Pfund kann man doch wuchern. Es tut mir als bekennender Leichtathlet weh, wenn ich sehe, wie es mit meiner Sportart beständig bergab geht und wie wenig man von Verbandsseite dagegen tut.
Ich sehe es wie allgemein die Volksläufer und die Veranstalter von Volksläufen auch als falsch und ungerecht an, dass der DLV sich jetzt diese fehlenden finanziellen Mittel allein aus der Laufbewegung holen will, die eigentlche Stadionleichtathletik, die die finanziellen Mittel des Verbandes im Wesentlichen verbraucht und vom Verband den eigentlichen Nutzen hat, aber ungeschoren lässt.

Viele Laufvereine haben bisher ihre Solidarität mit der Stadionleichtathletik bewiesen, u.a. auch damit, dass sie die nur von den Organisatoren der Volks-und Straßenläufe zu tragenden Verbandsabgaben von 0,25 € je Läufer ohne zu klagen gezahlt hat. Man sollte hier seitens des Verbandes nicht überreizen.

Und dieses Überreizen sehe ich mit der geplanten Erhöhung der Verbandsabgabe auf 1,-€ als gegeben an.

Der Leichtathletikverband sollte dabei folgendes bedenken:

– Die weitaus meisten Volksläufer kommen nicht aus der Leichtathletik und fühlen sich der Leichtathletik auch nicht verbunden.
– An eine Förderung der Laufbewegung durch den Leichtahtletikverband kann sich kaum jemand erinnern.
– Es besteht die allgemeine Ansicht, dass die Laufbewegung den Leichtathletikverband nicht benötigt und gut ohne diesen Verband zurechtkommt.
– Soweit im Anschreiben des DLV zur Begründung der Einführung des Finisher-Euro  dargestellt wird, dass das Engagement des DLV und seiner Landesverbände ursächlich verantwortlich für den Boom der Laufbewegung ist, kann ich das als jemand, der von Anfang an ab Mitte der siebziger Jahre die Laufbewegung mitorganisiert hat, nicht bestätigen.

Zumindest im Osten Deutschlands hat sich die Laufbewegung zunächst gegen einen erheblichen Widerstand der DDR-Sportbewegung behaupten müssen (siehe auch meinen Artikel zur Entwicklung der Laufbewegung in der DDR, den ich 2012 in Abstimmung mit unserem Volkslaufwart für den DLV geschrieben habe und der auch so vom DLV veröffentlicht wurde).

Die Grundlagen der Laufbewegung wurden außerhalb des vom DTSB  und vom  Leichtathletikverband organisierten Sports der DDR entwickelt. Später wurde die Laufbewegung zwar vom DTSB geduldet, aber nicht gefördert. Und nach der Wende hat sich nach meiner Auffassung (und damit stehe ich keinesfalls allein da) nicht viel geändert.

Richtig ist sicher die Anmerkung im Anschreiben des DLV, dass eine ganze Industrie (wie z.B. die Schuh- und Bekleidungsindustrie) vom Boom der Laufbewegung profitiert. Aber das kann doch nicht bedeuten, dass sich des DLV jetzt einen Teil dieses Profits von den Läufern holen will; die Industrie profitiert doch gerade von den Läufern.

Hier wäre es doch angebracht und gerecht, wenn sich der Verband mit überzeugenden Argumenten bemüht, einen Teil des Profits von den Profiteuren (also der Industrie) wiederzuholen bzw. sie als Sponsor zu gewinnen.

Soweit im Anschreiben des DLV dargestellt wird, dass die Verbandsabgabe von 1,-€ lediglich ein durchlaufender Posten sei, der die Laufveranstalter nicht belaste, mag das für Anbieter großer Stadtläufe gelten, wo die Läufer bereit sind, 50,- oder 100,- € für eine Teilnahme zu bezahlen (hier kommt es auf einen Euro nicht an), keinesfalls kann man das für Ausrichter kleiner und mittlerer Volksläufe unterstellen.

Diese Veranstalter bemühen sich in der Regel, mit moderaten Startgeldern (teilweise 3,-€ und weniger) eine attraktive Laufveranstaltung auf die Beine zu stellen, die auch viele Laufanfänger und weitgehend ungeübte Läufer anzieht und vor allem einen gesundheitsfördernden Wert und damit einen Nutzen für die Gemeinschaft haben soll.

Hier hat ein Euro mehr oder weniger schon eine erhebliche Bedeutung.

Dass die Laufbewegung auch gut ohne den Leichtathletikverband auskommt, zeigt sich u.a. auch daran, dass wir in M-V z. Z nach meiner Schätzung ein organisiertes Volks- und Straßenlaufangebot von jährlich mindestens 250 Veranstaltungen haben. Unser Volkslaufwart hat davon für den Terminplan 2015 52 beim LVMV angemeldete Läufe (ohne Bahn-und Crossläufe) registriert.

Im Jahre 2010 waren in der Ausschreibungsbroschüre des LVMV noch 82 angemeldete Volks-und Straßenläufe (nach denselben Kriterien erfasst)  enthalten. Danach ging die Anzahl der Laufanmeldungen von Jahr zu Jahr zurück, obwohl die tatsächliche Anzahl der durchgeführten Laufveranstaltungen keinesfalls abgenommen hat.

Dass der weitaus überwiegende Teil der Laufveranstaltungen nicht bzw. nicht mehr beim Leichtathletikverband angemeldet wird, liegt m.E. nicht vorrangig an den bisher schon erhobenen noch relativ geringen Abgaben, sondern einfach daran, dass die Laufausrichter der Auffassung sind, dass sie auch bei Anmeldung der Veranstaltung nicht vom Verband profitieren.

Mir selbst fällt auch nichts Wesentliches ein, wie normale Volkslaufausrichter vom Verband profitieren könnten. Sie benötigen weder finanzielle noch materielle und im allgemeinen auch keine personelle Unterstützung. Sie benötigen auch keine Beratung. Läufer und Laufveranstalter holen ihre benötigten Erkenntnisse im Wesentlichen aus Laufzeitschriften und diversen Internet-Laufportalen.

Wenn Läufer Laufangebote suchen, sehen sie kaum beim Leichtathletikverband oder in den vom Leichtathletikverband veröffentlichten Dokumenten nach, sondern sie machen sich in den Laufportalen im Internet kundig, wo sie noch wesentlich umfangreicher informiert werden als beim Verband.

Heute hat auch schon fast jeder mittlere und erst recht jeder größere Laufausrichter (teilweise auch schon ganz kleine Laufausrichter) sein spezielles Internet-Laufportal mit allen interessanten Angaben zu seinen Läufen und zum sonstigen Laufgeschehen.

Auf eine Werbung durch den Leichtathletikverband ist man nicht mehr angewiesen. Auch für die Sportversicherung ist der Leichtathletiverband nicht zuständig, folglich braucht man die Veranstaltung auch deshalb nicht beim Leichtathletikverband anmelden.

Es bleibt noch die Laufstatistik: Natürlich können für die Bestenlisten nur Leistungen aufgenommen werden, die auf DLV-vermessenen Strecken und nur bei beim Verband angemeldeten Läufen erzielt wurden. Aber welchen Volkslaufveranstalter und welchen Volksläufer interessiert das schon? Leider kaum jemanden (natürlich zu meinem Verdruss als LVMV-Laufstatistiker, aber damit muss ich leben). Diese Statistik interessiert nur einen relativ geringen Teil der leistungsorientierten Läufer, die auch wissen, dass sie bei diesen Volksläufen keine bestenlistenreife Leistungen erzielen können.

Soweit der DLV sich bei seiner Entscheidung über die Einführung des Finisher-Euro auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.04.2013 in einem Triathlon-Streitfall stützen will, geht das völlig fehl. So wenig Rechtsverständnis hätte ich dem DLV nicht zugetraut.

Zur Vorgeschichte dieser Entscheidung so viel: Ein großer kommerzieller Triathlonanbieter, der seine Veranstaltung beim Triathlonverband angemeldet hatte (sie wurde vom Triathlonverband auch bestätigt und in den Wettkampfkalender aufgenommen), hat sich geweigert, die fällige Verbandsabgabe je Finisher (die nach den Regularien des Triathlonverbandes für alle angemeldeten Triathlonveranstaltungen zu erheben ist) an den Verband zu zahlen.

Daraufhin hat der Verband dem Triathlonanbieter mitgeteilt, dass er bei weiterer Verweigerung der Verbandsabgabe die für das nächste Jahr angemeldete Veranstaltung nicht genehmigen werde. Außerdem hat der Verband seine Vereine darüber informiert, dass Startpassinhaber des Verbandes nach der Satzung des Triathlonverbandes gesperrt werden können, wenn sie bewusst an nicht genehmigten Triathlonveranstaltungen teilnehmen.
Gegen diese Mitteilung  hat der Triathlonanbieter Widerspruch und später Klage erhoben und hat in erster Instanz sogar Recht bekommen.

In zweiter Instanz ist kein Urteil in der Sache gefällt worden, weil sich die Beteiligten zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt hatten. Das Gericht musste nur noch über die Gerichtskosten entscheiden, die es letztlich dem Triathlonanbieter auferlegt hat. Bei der Begründung dieser Gerichtskosten hat das Gericht mehr am Rande eine Hypothese aufgestellt, wie eine eventuelle Verhandlung über eine Rechtmäßigkeit der Verbandsabgabe im vorliegenden Streitfall voraussichtlich ausgegangen wäre. Danach wäre es nicht zu beanstanden gewesen, dass der Verband von diesem kommerziellen Triathlonanbieter die übliche Verbandsabgabe einfordert.

Begründet wurde dies damit, dass der Anbieter seine Veranstaltung beim Triathlonverband angemeldet hat, dass sie dort auch bestätigt und in den Wettkampfkalender aufgenommen wurde, dass sich der Anbieter damit auch den Regularien des Verbandes unterworfen hat, dass der Anbieter bei seiner Veranstaltung in erheblichem Umfang vom Triathlonverband profitiert hat und dass diese Abgabe grundsätzlich bei allen beim Verband angemeldeten Triathlonveranstaltungen fällig wird.

Was kann der Leichtathletikverband aus diesem Urtreil für seine geplante Erhöhung der Verbandsabgabe bei Volks- und Straßenläufen ableiten?

Hinsichtlich der Höhe der Abgabe zunächst gar nichts.

Unabhängig von der Höhe auch nur wenig. Völlig klar dürfte sein, dass von Laufanbietern, die nicht Mitglied des Leichtathletikverbandes sind und ihren Lauf nicht beim Leichtathletikverband angemeldet haben (das dürfte eine große, weitgehend unbekannte Anzahl sein), rechtlich keine Abgabe gefordert werden kann, auch wenn es sich um größere Laufveranstaltungen mit mehreren Hundert Teilnehmern handelt (wie z.B. beim Rostocker Nikolauslauf und beim Rostocker Neujahrslauf).

Beide Veranstaltungen werden von den Fußballern des ESV Lok Rostock bei moderaten Startgebühren durchgeführt). Ich sehe auch keine rechtliche Chance, von noch größeren und mächtigeren Laufanbietern, die nicht Mitglied des Leichtathletikverbandes sind, die Verbandsabgabe einzufordern, wenn sie ihre Veranstaltungen nicht beim Leichtathletikverband angemeldet haben (z.B. Darssmarathon: Veranstalter Kur- und Tourismusbetrieb Prerow; Binzer Halbmarathon und Promenadenlauf: Veranstalter Kurverwaltung Binz; Schwedenlauf Wismar: Veranstalter Stadt Wismar und KSB NWM, Krakower Mittsommernachtslauf: Veranstalter Tourismusverband Krakower See und eine ganze Reihe ähnlich organisierter Veranstaltungen).

Problematisch dürfte die Erhebung der Verbandsabgabe auch bei dem LVMV angeschlossenen Vereinen sein, die ihre Veranstaltungen nicht beim Verband angemeldet haben. Auch darunter befinden sich viele größere Laufveranstaltungen mit eigener Internet-Homepage und Einsatz einer professionellen Zeitmessfirma (z.B. Güstrower Osterlauf: Veranstalter LSV Güstrow; Neuenkirchener Dorflauf: Veranstalter HSG Greifswald und viele andere, darunter jede Menge Stundenläufe).

Ich schätze ein, dass sich die HSG Greifswald relativ vorbildlich verhält; immerhin hat sie die beiden größten Laufveranstaltungen (den Lubminer Sebastian-Fredrich-Gedenklauf und auch den Greifswalder Citylauf ) angemeldet. Aber auch wir organisieren daneben fünf Stundenläufe, den Stark im Team-Lauf am 19.09 und den bereits oben genannten Neuenkirchener Dorflauf, die alle nicht beim LVMV angemeldet sind.

Im Übrigen befindet sich auch der von der SG Greifswald veranstaltete Sylvesterlauf nicht mehr unter den beim LVMV angemeldeten Veranstaltungen. Soweit ich mich zuletzt nur auf die Greifswalder Läufe bezogen habe, liegt das lediglich daran, dass ich hier den besten Überblick habe.

Nach meiner Kenntnis ist es aber bei vielen anderen Vereinen, die dem Leichtathletikverband angeschlossen sind, ähnlich (die beiden Neubrandenburger Vereine HSV und Turbine, den SC Laage und auch den Uecker-Randow-Bereich mal ausgenommen).

Wenn der Verband von den Mitgliedsvereinen für diese am Verband vorbei organisierten Veranstaltungen die Verbandsabgabe fordern will, müsste er zunächst mit teilweise kriminalistischen Aufwendungen diese Läufe feststellen.

Außerdem müsste er im Streitfall wohl beweisen, dass die Vereine bei diesen Laufveranstaltungen wesentlich von den Leistungen des Verbandes profitiert haben. Das dürfte kaum gelingen. Es dürfte auch der Nachweis nicht gelingen, dass der Verband von allen Leichtathletikveranstaltern (dazu gehören Stadionwettkämpfe und Straßen-bzw. Geländeläufe) die Verbandsabgabe verlangt, wie es beim Triathlonverband der Fall ist.

Die Verbandsabgabe beim Leichtathletikverband wird (wie bereits ausgeführt) nur von den Straßen-und Volkslaufveranstaltern erhoben und soll auch in Zukunft nur von diesem Veranstalterkreis erhoben werden. Das ist eindeutig ungerecht.

Selbst bei den dem Leichtathletikverband angeschlossenen Vereinen, die ihre Läufe beim Verband angemeldet haben, dürfte es hinsichtlich der Erhebung der Verbandsabgabe zumindest dann rechtlich problematisch werden, wenn die Verbandsabgabe für Straßen-und Volksläufe ab 2016 in erheblichem Umfang auf 1,- € je Finisher angehoben werden soll.

Auch hier müsste der Verband im Streitfall wohl den Nachweis erbringen, dass die Vereine bei ihren Laufveranstaltungen in entsprechend erhöhtem Maße von den Leistungen des Verbandes profitieren. Des Weiteren hätte der Verband wohl kaum lösbare Probleme mit einer schlüssigen Erklärung, warum nur die Ausrichter von Straßen-und Volksläufen, die dem Verband kaum Kosten verursachen, zu dieser Verbandsabgabe herangezogen werden sollen, die Ausrichter der eigentlichen leichtathletischen Stadionwettkämpfe aber nicht, obwohl die letzteren Veranstaltungen das Kostenproblem darstellen.

Geklärt werden müsste u.a. auch, wann eine Laufveranstaltung als Volkslauf und damit als verbandsabgabepflichtig anzusehen ist. Was ist z.B. mit den vielen Stundenläufen, die so, wie sie in M-V ausgetragen werden, zweifellos Volksläufe sind, aber in der übergroßen Mehrzahl im Stadion ausgetragen werden (für 2015 ist allerdings nur der Stundenlauf in Neustrelitz am 03.04. beim Verband angemeldet).

Und wann  ist ein Cross- oder Waldlauf ein verbandsabgabepflichtiger Volkslauf. Hängt das eventuell von der Streckenlänge oder der Bezeichnung (Cross oder Waldlauf) oder eventuell von der Laufstärke der Teilnehmer ab? (z.B. bei LM kein Volkslauf, bei sonstigen Läufen mit weniger laufstarken Teilnehmern aber ja?) Wie ist die Crossstock-Veranstaltung im Oktober in Rostock zu bewerten, die teilweise Spitzensportcharakter, teilweise aber auch reinen Volkssportcharakter hat?

Nach alledem dürfte festzustellen sein, dass der Verband mit der geplanten Einführung des Finisher-Euros als Pflichtabgabe tatsächlich ein Eigentor schießen würde.

Bisher haben die Ausrichter der Straßen-und Volksläufe, die ihre Veranstaltungen beim Leichtathletikverband angemeldet haben, die Verbandsabgabe von 0,25 € noch akzeptiert, obwohl auch diese Regelung m. E. rechtlich auf sehr wackligen Beinen steht. Eine Verbandsabgabe von einem Euro werden aber höchstens einige wenige Laufanbieter akzeptieren.

Zumindest die Masse der Volkslaufanbieter wird das keinesfalls akzeptieren. Es ist zu befürchten, dass dann nur noch sehr wenige Laufanbieter ihre Läufe beim Verband anmelden werden. Eine solche Entwicklung würde ich als bekennender Leichtathlet sehr bedauern. Dem Verband kann damit keinesfalls gedient sein.

Für sehr überlegenswert halte ich die Anregung, den Finisher-Euro als freiwillige Solidaritätsabgabe von allen Laufausrichtern zu erheben, die sich das leisten können. Unproblematisch dürfte dies für viele große und auch einige kleinere Laufanbieter in Deutschland und in einigen Fällen auch in M-V sein, die keine Probleme mit einer zu geringen Teilnehmerzahl haben und deshalb ihre Startgebühren problemlos entspechend erhöhen können.

Diese Laufanbieter sollten vom Verband konkret angespochen und davon überzeugt werden, diese Abgabe zu leisten. In M-V kämen da z.B. der Schweriner 5-Seen-Lauf, der Darssmarathon, die Marathon-Nacht in Rostock und der Stralsunder Rügenbrückenlauf in Betracht.

Als Leiter der LVMV-Laufcupkommission mache ich mir natürlich auch erhebliche Sorgen um die Zukunft unseres LVMV-Laufcups, sollte es bei der Pflichtabgabe bleiben. Wenn es beim LVMV nur noch sehr wenige gemeldete Laufveranstaltungen gibt, dürfte es schwierig sein, den bisher beliebten Laufcup unter dem Dach des Leichtathletikverbandes erfolgreich weiterzuführen.

Wir müssten den Cup dann wohl unabhängig vom Verband für alle interessierten Läufer aus M-V durchführen, wie es auch jetzt schon in anderen Bundesländern gehandhabt wird.
Nach meiner Kenntnis sind wir in M-V die Einzigen, die ihren Laufcup streng unter dem Dach des Leichtathletikverbandes nur für Mitglieder des Verbandes und sogar nur für Startpassinhaber des Landesverbandes durchführen.

Die Durchführung des Laufcups außerhalb des Verbandes dürfte kein großes organisatorischen Problem sein, möglicherweise sogar einfacher, kostengünstiger und läuferfreundlicher als bisher.

Wie gesagt, ich wünsche mir als Leichtathlet eine solche Entwicklung nicht, wir könnten aber dazu gezwungen sein.

Nach den mir zugegangenen Erkenntnissen gehe ich sowieso davon aus, dass sich bei Durchsetzung dieses Finisher-Euros als Pflichtabgabe spätestens mittelfristig ein neuer Dachverband etablieren wird, der sich für die Straßen-und Geländeläufer zuständig fühlt (wahrscheinlich dann auch mit Einschluss neuer Trend-Laufwettbewerbe wie z.B. Geländeläufe mit Hindernissen und ähnliches).

Es liegt jetzt am Leichtathletikverband, ob die Laufbewegung in Zukunft wenigstens noch teilweise unter dem Dach des Verbandes agiert oder ob sie dem Verband völlig entgleitet. Mit Einführung des Finisher-Euros als Pflichtabgabe wird voraussichtlich das Letztere  geschehen. Die Laufbewegung könnte sicher damit leben, für den Leichtathletikverband wäre das ein herber, kaum zu verkraftender Verlust.

Ich habe oben angeführt, was der Verband unternehmen könnte, um seine finanziellen Probleme auf andere Art zu lösen, wobei der freiwillige Finisher-Euro hinzukommen kann. Du hast dazu auch einen Vorschlag gemacht, den ich begrüße.
Ich hoffe , dass der Verband sich besinnt und den richtigen Weg findet.

Ich wollte eigentlich nur kurz auf Deine Stellungnahme reagieren. Nun ist mein Schreiben fast zu einem Grundsatzvortrag geworden. Ich denke, ich habe aber nur das wiedergegeben, was in der Laufbewegung diskutiert wird und was ich bei meinen Umfragen und Recherchen erfahren habe.

Das hier Aufgeschriebene dürfte im Wesentlichen auch der überwiegenden Meinung der Volksläufer und der Veranstalter von Volks-und Straßenläufen entsprechen.

Ich denke es nützt nichts, wenn wir Läufer nur untereinander diskutieren, diese Diskussionen müssen auch von den Verbandsfunktionären zur Kenntnis genommen werden, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Herbert Stromeyer
HSG Uni Greifswald

Strassenlauf/Lauf-Cup
Mecklenburg-Vorpommern

 

Quelle:

http://www.germanroadraces.de/24-0-41570-der-dlv-schiesst-mit-der-geplanten-einfuehrung.html

 

 

 

 

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